Wahlrecht verfassungswidrig: „Schwere Klatsche für Merkel“

Veröffentlicht am 25.07.2012 in Bundespolitik

SPD-Generalsekretärin Mast: "Damit wird der skandalösen Schieflage gerade in Bezug auf Baden-Württemberg ein Riegel vorgeschoben."

 
Die Landes-SPD hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem das geltende Wahlrecht für Bundestagswahlen verfassungswidrig ist, als "guten Tag für die deutsche Demokratie" bewertet. "Damit wird der skandalösen Schieflage gerade in Bezug auf Baden-Württemberg ein Riegel vorgeschoben", erklärte SPD-Generalsekretärin Katja Mast.

Die SPD-Politikerin bezeichnete das Urteil als „schwere Klatsche für Merkel“ und erinnerte daran, dass es CDU und FDP waren, die diese verfassungswidrige Wahlrechtsreform 2011 „auf Gedeih und Verderben“ durchgeboxt hatten, ohne Vorschläge der Opposition in Erwägung zu ziehen. „Diese Arroganz der Macht ist nur mit parteipolitischem Kalkül zu erklären“, so Mast.

 
Bei der Bundestagswahl im Jahr 2009 seien von insgesamt 24 Überhangmandaten, die damals alle an die CDU/CSU gingen, sage und schreibe zehn aus Baden-Württemberg gekommen, verdeutlichte die Generalsekretärin – also über 40 Prozent. „Das hat mit dem Gleichheitsgrundsatz in unserer Demokratie und der vom Grundgesetz garantierten Chancengleichheit nichts mehr zu tun“, so Mast.
 
Schwarz-Gelb sei jetzt gefordert, die Initiative zu ergreifen, um noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschließen zu können. „Wir stehen für schnelle Gespräche bereit, denn unsere Vorschläge liegen seit langem auf dem Tisch“, so Katja Mast. „Gut, dass Merkels Machtmissbrauch nun eine Ende hat.“
 

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