Neues Gesamtkonzept für frühkindliche Sprachförderung vereinfacht Antragsverfahren erheblich

Veröffentlicht am 24.05.2012 in Landespolitik

Kultusstaatssekretär Dr. Frank Mentrup: Wir haben frühkindliche Sprachförderung in Kindergärten auf neue Beine gestellt, um endlich möglichst alle Mädchen und Jungen mit Sprachproblemen unterstützen zu können

Die Landesregierung will künftig möglichst allen förderbedürftigen Mädchen und Jungen in den Kindergärten eine Sprachförderung anbieten. Dazu hat der Ministerrat heute ein neues Gesamtkonzept beschlossen. ?Wir haben die frühkindliche Sprachförderung in den Kindergärten auf neue Beine gestellt, um endlich alle Mädchen und Jungen mit Sprachproblemen unterstützen zu können", erklärte Kultusstaatssekretär Dr. Frank Mentrup am Dienstag (22. Mai 2012) in Stuttgart. Diese Neuaufstellung sei durch die zusätzlichen Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer möglich geworden.

Frühkindliche Sprachförderung aus einem Guss

Die bisherigen Sprachfördermaßnahmen ISK (Intensive Sprachförderung im Kindergarten) und HSL (Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe) würden künftig verschmolzen und mit dem Landesförderprogramm SBS (Singen-Bewegen-Sprechen) unter ein Dach gestellt, erklärte Staatssekretär Mentrup. Als Teil des neuen Gesamtkonzepts SPATZ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) stünden die Maßnahmen künftig allen förderbedürftigen Kindern ab dem ersten Kindergartenjahr offen. „Wir machen Schluss mit dem Flickenteppich von Programmen und setzen auf die frühkindliche Sprachförderung aus einem Guss“. Damit komme die Landesregierung einem langjährigen Wunsch von Trägern und Kindertageseinrichtungen nach. „Unser neues Gesamtkonzept der Sprachförderung vereinfacht das Antragsverfahren für die Kindergartenträger erheblich und sorgt für größtmögliche Transparenz“, erklärte Mentrup.
 
Wichtiger Schritt zur alltagsintegrierten Sprachförderung
„Breit angelegte und früh ansetzende Sprachförderung, wie sie mit SPATZ verwirklicht wird, ist ein wichtiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir sind überzeugt, dass die Träger und die Kindertageseinrichtungen diese neuen Chancen für alle sprachförderbedürftigen Kinder gerne wahrnehmen werden.“ Die Träger können künftig bei SPATZ zwischen den beiden Förderwegen ISK und SBS wählen. Sobald in einem Kindergarten über alle drei Jahrgangsstufen hinweg bei mindestens vier Kindern ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, kann die Einrichtung einer ISK- oder einer SBS-Gruppe beantragt werden. „Mit SPATZ gelingt ein erster wichtiger Schritt zur alltagsintegrierten Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen. SBS bringt durch die Elemente Musik und Bewegung einen wichtigen pädagogischen Ansatz in die Sprachförderung mit ein“, sagte Kultusstaatssekretär Mentrup. Es sei ein großer Erfolg, dass im Zuge der Neuaufstellung auch dieses Programm nun allen Kindern mit Sprachförderbedarf offen stehe. Die Kooperation zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Musikpädagogen der Musikschulen, die sich sehr gut bewährt habe, werde fortgeführt.
 
Erhöhung der Grunderwerbssteuer ermöglicht zusätzliche Mittel für Sprachförderung
Diese Neuaufstellung der Sprachförderung wurde durch die zusätzlichen Mittel ermöglicht, die aus der Erhöhung der Grunderwerbssteuer fließen werden. Im Pakt für Familien mit Kindern, den die Landesregierung und die Spitzen der kommunalen Landesverbände im Dezember unterzeichneten, sind für 2012 elf Millionen Euro für frühkindliche Sprachfördermaßnahmen vorgesehen. In Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und anderen freien Trägerverbänden sollen die Themenkomplexe „Sprache“ (Sprachbildung, Sprachbegleitung und Sprachförderung) und „Eltern als Partner“ Schwerpunkte von Qualifizierungsangeboten für das pädagogische Personal werden. Dabei sollen die jährlichen Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro, die das Land über das Finanzausgleichgesetz (FAG) zur Fortbildung zur Verfügung stellt, mit einbezogen werden. Die Expertengruppe „Erhöhung der Durchführungsqualität bei Sprachfördermaßnahmen“ wird im Herbst 2012 Vorschläge unterbreiten. „Zur nachhaltigen Qualitätssteigerung der frühkindlichen Bildung gehört selbstverständlich auch die intensive Fortbildung des pädagogischen Personals“, betonte Mentrup.
 
Die Landesregierung gehe davon aus, dass rund 30 Prozent eines Jahrgangs in den Kindergärten eine Sprachförderung benötigt. Dafür werde ab 2013 ein Gesamtbedarf von rund 32 Millionen Euro angesetzt. Finanziert werde dieser Bedarf zum einen aus dem „Pakt für Familien“ mit elf Millionen Euro. Zum anderen flößen Mittel aus dem Budget des bisherigen Projektes "Schulreifes Kind" in Höhe von 21 Millionen Euro in die Sprachförderung.
Im laufenden Kindergartenjahr 2011/12, so Mentrup, nähmen rund 15.500 Kinder an einer ISK-Maßnahme und rund 2.600 Kinder an einer HSL-Maßnahme teil. Beim Landesprogramm SBS, das derzeit noch auf 1.400 Standorte begrenzt sei, wären es rund 40.000 Kinder.
 

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