Unsere Positionen

Unsere Positionen zur Gestaltung der Erweiterung des Gewerbegebiets:

Angesichts der fortschreitenden Zerstörung unserer Umwelt muss der Schutz von Klima und Biodiversität, Wasser, Luft und Boden entsprechend hohe Priorität haben. Die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist bereits heute, und wird in Zukunft immer mehr, zwingende Voraussetzungen für die Akzeptanz kommunaler Vorhaben. Dies gilt insbesondere für die Flächenentwicklung, da Boden eine endliche Ressource ist. Im Rahmen des Bürgerentscheids zur Erweiterung des Gewerbegebiets wurden von allen Parteien, mehreren Firmen sowie beispielsweise auch vom BdS in Form von Veranstaltungen und Pressemitteilungen bei den Bürgerinnen und Bürgern hohe Erwartungen an die ökologische Ausrichtung des künftigen Gewerbegebiets und der Ausgleichsmaßnahmen, aber auch an die Qualität der anzusiedelnden Firmen geweckt. Hierbei sollte der Schwerpunkt, auch hinsichtlich der Verkehrsentwicklung, auf wissensintensivem und Kleingewerbe liegen, das entsprechende Kriterien erfüllt und möglichst wenig Verkehr generiert (s. Gewerbeflächen-studie).

Die Hirschberger Bevölkerung erwartet nun zu Recht, dass diese hohen Erwartungen erfüllt und die Zusagen umgesetzt werden. Dazu gehören die explizit ökologische Ausrichtung der Erweiterung sowie die Schaffung von qualitativ wertigen Ausgleichsflächen, was bestmöglich nur in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Organisationen wie LNV, Nabu und BUND erreicht werden kann. Dazu gehört weiterhin die bestmögliche Gestaltung von Bebauungsplan und städtebaulichen Verträgen, genauso wie die konsequente Definition und spätere Anwendung von Ansiedlungskriterien und die nachfolgende Kontrolle von Umsetzung und Einhaltung der entsprechenden Vorgaben. Denn gerade beim bestehenden Gewerbegebiet gibt es noch große Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Dies darf sich bei der Erweiterung so nicht wiederholen.

 

Daher fordern wir:

 

1. Die Prüfung alternativer Finanzierungsformen bzw. Vorgehensweisen, um der Gemeinde mehr Einflussmöglichkeiten zu erhalten. Landes- bzw. Bundesprogramme wie z.B. Bodenfonds sollen geprüft werden, ob damit die Vor- bzw. Zwischenfinanzierung erfolgen kann. Die Gemeinde kann dann ggf. ähnlich agieren, als wäre sie die Eigentümerin des Areals.     

 

2. Die Ausgestaltung der Vorgaben des Bebauungsplans in enger vorheriger Abstimmung und Zusammenarbeit mit LNV (Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg), Nabu (Naturschutzbund) und BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz) mit dem Ziel, ein ökologisch ausgerichtetes Gewerbegebiet mit Vorbildcharakter zu erstellen.        

                                     

3. Die Verabschiedung von Leitsätzen als Orientierungsrahmen für diese und die weitere Gewerbeentwicklung in Hirschberg mit einem Ansiedlungskriterienkatalog, der u.a. folgendes beinhaltet und über das Mittel des Bebauungsplans sowie städtebauliche Verträge (ggf. indirekt über Grundstückseigentümer und Projektentwickler/Investoren oder direkt mit den Firmen) auf Dauer eine ausreichend sichere Einhaltung gewährleistet:

  • Anzahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze der Beschäftigten (im Verhältnis zum Flächenbedarf)
  • Wertschöpfung & Branchenstruktur (Firmensitz, Branchenstruktur, Entwicklung Geschäftsumsatz und Gewinn, geplante betriebliche Nutzungen)
  • Innovationsfähigkeit & Nachhaltigkeit (Innovationsfähigkeit z.B. technologische Entwicklungen, Synergien mit anderem bzw. bestehendem Gewerbe, Nachhaltigkeit der Produkte und Produktion) 
  • Betriebliche Emissionen (Verkehrsaufkommen, Lärm, Geruch, Gefahrenstoffe, C02, etc.) und Flächenverbrauch
  • Einhaltung sozialer Mindeststandards (Arbeitsverträge, fairer Handel)

Die städtebaulichen Verträge sollten im Falle der Missachtung der Vorgaben auch angemessene Vertragsstrafen beinhalten.

 

4. Ein Vergabeverfahren, das sich hinsichtlich der transparenten Vorgehensweise und insbesondere bzgl. sozialer sowie umweltschutzbezogener Inhalte an das aktuell (April 2021) in Weinheim verabschiedete Vorgehen für das Gewerbegebiet Nord-Bergstraße/Langmaasweg anlehnt.

 

5. Die Schaffung eines oder mehrerer neuer gebietsnaher Biotope als Ausgleichsfläche gleicher Größe der Erweiterung in Zusammenarbeit mit LNV, ILEK, Nabu und BUND. Priorität haben dabei Entsiegelungsmaßnahmen vor Neuanlage. Die sachgerechte Pflege dieser Biotope kann z.B., wie in einer Pressemitteilung angekündigt, unentgeltlich durch den örtlichen BdS erfolgen. Die Bewertung der Ausgleichsflächen erfolgt über Ökowertpunkte auf naturschutzrechtlicher Grundlage. Die Ausgleichsflächen sollen jeweils eine große Artenvielfalt im Sinne von Biodiversität ermöglichen. Ihre rechtliche Sicherung erfolgt über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die Ausgleichsmaßnahmen werden im Verfahren der Vorhabenszulassung dem jeweiligen Eingriff zugeordnet und gemäß Kompensationsverzeichnisverordnung hinterlegt und idealerweise grundbuchrechtlich abgesichert.

6. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben im neuen Gewerbegebiet und bei den Ausgleichsmaßnahmen durch eine Endabnahme.

 

7. Ein langfristiges Monitoring der Ausgleichsmaßnahmen (u.a. gem. §4c BauGB). In das Monitoring erhalten LNV, Nabu und BUND Einsicht.

 

8. Die Konzeption einer nachhaltigen Energieversorgung bereits im Rahmen der Bau­leitplanung. Zielsetzung soll die Errich­tung von Gebäuden mit einem geringen Energieverbrauch, einer effizienten Energienutzung und einem hohen Versor­gungsgrad durch erneuerbare Energien sein. Insbesondere soll die Kombination von Solaranlagen mit der Gebäude- und Flächennutzung angestrebt und der Aufbau von Nahwärme­netzen geprüft werden.

 

9. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans im bisherigen Gewerbegebiet durch die Verwaltung.

 

10. Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs im bestehenden Gewerbegebiet mit Maßnahmen zur effizienten Energie­nutzung sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien.

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